Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Künstler F. Ginter
Diese AGB gelten für alle zwischen dem Künstler F. Ginter und seinen Auftraggebern abgeschlossenen Verträgen. Die Geschäftsbedingungen gelten bei der Auftragsvergabe an den Künstler F. Ginter als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Die vom Künstler F. Ginter entworfenen und erstellten Werke sind weltweit urheberrechtlich geschützt. Mit Erhalt der Werke erwirbt der Auftraggeber das Eigentum daran. Irgendwelche urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den Werken werden dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin dagegen nicht eingeräumt. Im weiteren Verlauf wird nur auf den Auftraggeber eingegangen. Selbstverständlich wird „die Auftraggeberin“ hierdurch gleichermaßen angesprochen. Der Auftraggeber hat das bedingte Recht, die erhaltenen Werke für private Zwecke zu nutzen. Das uneingeschränkte Nutzungsrecht verbleibt beim Künstler F. Ginter. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, die Werke ohne Zustimmung des Künstlers F. Ginter öffentlich auszustellen oder in irgendeiner Form zu vervielfältigen oder zu vertreiben. Egal über welches Medium dies geschieht.
1.2 Die Werke gehen erst nach vollständiger Bezahlung des ausgemachten Preises in den Besitz des Auftraggebers über.
1.3 Das uneingeschränkte Nutzungsrecht und Copyright der Werke verbleiben beim Künstler F. Ginter, der das Recht hat, Kopien der fertigen Werke (Hard- und Softkopien) sowie deren Entstehungsprozess (festgehalten durch z.B. Fotos und Videos) für seine Eigenwerbung und für weitere Zwecke zu nutzen. Sollte der Auftraggeber dies nicht wünschen, muss er dies unverzüglich noch vor der Auftragsvergabe dem Künstler F. Ginter schriftlich mitteilen. Selbstverständlich wird der Name oder anderweitige, persönliche Informationen des Auftraggebers niemals oder nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Auftraggebers weitergegeben.
1.4 Das Recht auf Veröffentlichung der Werke kann dem Auftraggeber durch Zustimmung des Künstlers F. Ginter eingeräumt werden. Ist diese Nutzung nicht gewerblicher Natur ist sie kostenlos. Der Auftraggeber verpflichtet sich dann lediglich, den Namen des Urhebers F. Ginter deutlich sichtbar zu nennen.
1.5 Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung oder wird aus einer privaten eine gewerbliche Nutzung, verliert der Auftraggeber sofort jedes weitere Recht auf Veröffentlichung der Werke. Davon unberührt bleibt das Recht des Künstlers F. Ginter, bei konkreter Schadensberechnung einen entsprechenden Schaden geltend zu machen.
2. Vergütung
2.1 Die Vergütungen sind zahlbar ohne Abzug und die Preise sind Euro-Preise.
2.2 Die Vergütungen sind vor Versand der Werke bzw. bei Übergabe fällig.
2.3 Sollte es zu einer vom Auftraggeber gewünschten Lieferungen außerhalb Deutschlands kommen, können im Einzelfall weitere Kosten entstehen. Diese hat der Künstler F. Ginter nicht zu vertreten und somit sind diese vom Auftraggeber selbst zu tragen. Hierzu gehören z.B. Kosten für den Geldtransfer durch Banken und Kreditinstitute (z.B. Gebühren für Überweisungen oder Wechselkurse) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Verzollung). Eventuell entstehen die besagten weiteren Kosten für den Geldtransfer auch, wenn die Lieferung zwar innerhalb Deutschlands stattfindet aber der Auftraggeber die Zahlung von einem Land außerhalb Deutschlands vornimmt.
2.4 Sollte es zu einem Zahlungsverzug kommen, hat der Künstler F. Ginter einen Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die weiteren gesetzlichen Rechte des Künstlers F. Ginter bleiben hiervon unberührt.
2.5 Falls ein Auftrag von Anfang an für die „einmalige“ gewerbliche Nutzung der Werke seitens des Auftraggebers festgelegt wurde und werden die Werke erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen gewerblich genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung an den Künstler F. Ginter zu zahlen.
2.6 Bei Nichtabnahme des Werkes unter Voraussetzung von für den Künstler F. Ginter nachvollziehbaren Gründen, ist der Auftraggeber verpflichtet 50% des Bildpreises als Anteil vom Arbeitsaufwand und den Materialkosten zu zahlen. Dies entspricht der aktuellen Vorauszahlung von 50% vor Beginn jeglicher Arbeiten. Bei allen anderen Gründen einer Nichtabnahme des Werkes, sind die vollen 100% ohne Abzug zu zahlen. Die Werke bleiben dann in beiden Fällen im Eigentum des Künstlers F. Ginter.
2.7 Gutscheine können nur gegen Vorkasse ausgestellt werden. Sie sind ab einem Wert von 100,00 Euro erhältlich. Eine Erstattung des Schenkungsbetrages an den Gutscheinnehmer ist nicht möglich. Verfallene Gutscheine verlieren ihre Gültigkeit, eine Erstattung des Kaufpreises bei Nichtnutzung ist nicht möglich.
3. Haftung
3.1 Der Künstler F. Ginter haftet nur für Schäden, die er selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
3.2 Sollte es zu einer unvollständigen oder unrichtigen Lieferung kommen bzw. im Falle offensichtlicher Mängel ist dies unverzüglich nach Erhalt der Lieferung, spätestens sieben Tage nach Feststellung schriftlich dem Künstler F. Ginter mitzuteilen. Bei einer verspäteten Mängelrüge oder wird diese bei der Übergabe und bekannter Mängel nicht gemacht, erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Ebenso erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche falls der Auftraggeber Änderungen vornimmt oder dieser von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vornehmen lässt oder er es dem Künstler F. Ginter erschwert, die angeblichen Mängel festzustellen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung schriftlich beim Künstler F. Ginter geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
3.3 Für geringfügige Abweichungen der Werke, übernimmt der Künstler F. Ginter keine Gewähr. Zulässig sind kleinere Abweichungen wie z.B. Format, Farben, Kontrast, Qualität des Malgrundes etc.. Solche Abweichungen und die generelle Gestaltungsfreiheit (siehe Punkt 4.1) berechtigen nicht zu einer Mängelrüge.
3.4 Die Zusendung und Rücksendung von Werken und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
3.5 Durch natürliche Abnutzung oder bei Schäden, die durch nachlässige oder fehlerhafte Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aus Gründen besonderer äußerer Einflüsse entstehen, entstehen keine Mängelansprüche. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr nach Fertigstellung und Erhalt der Werke.
4. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
4.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für den Künstler F. Ginter Gestaltungsfreiheit.
4.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an den Künstler F. Ginter übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind und diese nicht verletzen (z. B. Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder Markenrechte). Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung der Vorlagen berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Künstler F. Ginter von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Sollte es zu einer Rechtsverteidigung kommen, übernimmt der Auftraggeber hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. Hierzu gehören auch alle Gerichtskosten und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Auch ist dann der Auftraggeber dazu verpflichtet, alle für eine Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlichen Informationen dem Künstler F. Ginter vollständig, zeitnah, kostenlos und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
5. Versand- Lieferbedingungen
5.1 Sollte nichts anderes vereinbart sein, erfolgt der Versand der Werke an die vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift.
5.2 Falls der Auftraggeber selbst Schuld hat, dass durch Ihn eine Lieferung nicht möglich ist, z.B. weil die Werke nicht durch die Haustür oder den Treppenaufgang passen, oder der Auftraggeber nicht unter der von ihm selbst angegebenen Lieferadresse antreffbar ist, aber der Lieferzeitpunkt dem Auftraggeber mit angebrachter Frist angekündigt wurde, übernimmt der Auftraggeber alle Kosten für die erfolglose Lieferung und die eventuellen Kosten für eine erneute Lieferung.
5.2 Die vom Künstler F. Ginter benannten Termine sind stehts unverbindliche Angaben, nur wenn es sich um in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnete Lieferfristen bzw. Liefertermine handelt, sind die vom Künstler F. Ginter benannten Termine verbindlich.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Künstlers F. Ginter als Gerichtsstand vereinbart.
6.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Künstlers F. Ginter, Stand: 09/2006
Die postalische Anschrift von Künstler F. Ginter ist:
Frank Ginter
Fasanenweg 23
D-51381 Leverkusen